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   BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15   

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https://dejure.org/2015,19443
BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15 (https://dejure.org/2015,19443)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15 (https://dejure.org/2015,19443)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 (https://dejure.org/2015,19443)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, Art 6 Abs 2 MRK, §§ 102 ff StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug wegen noch nicht abgeurteilter Straftat - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Anhörungsrüge im ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung von fachgerichtlichem Eilrechtsschutz gegen die Anordnung einer Disziplinarmaßnahme durch die Justizvollzugsanstalt; Objektive Sachdienlichkeit und subjektive Notwendigkeit eines bestimmten Beistands; Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug wegen noch nicht abgeurteilter Straftat - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Anhörungsrüge im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 22 Abs. 1 S. 4
    Versagung von fachgerichtlichem Eilrechtsschutz gegen die Anordnung einer Disziplinarmaßnahme durch die Justizvollzugsanstalt; Objektive Sachdienlichkeit und subjektive Notwendigkeit eines bestimmten Beistands; Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
    Angesichts der Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist dem Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung darüber versagt, ob die angegriffene Eilentscheidung des Landgerichts mit der Unschuldsvermutung, die ihre Wurzel im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG hat und auch in Art. 6 Abs. 2 EMRK ausdrücklich hervorgehoben ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 74, 358 ), zu vereinbaren ist.
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
    Angesichts der Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist dem Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung darüber versagt, ob die angegriffene Eilentscheidung des Landgerichts mit der Unschuldsvermutung, die ihre Wurzel im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG hat und auch in Art. 6 Abs. 2 EMRK ausdrücklich hervorgehoben ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 74, 358 ), zu vereinbaren ist.
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
    Im Rahmen des Zumutbaren muss, soweit auf diesem Wege eine Korrektur des geltend gemachten Grundrechtsverstoßes erreicht werden kann, zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst dieser Rechtsbehelf unabhängig davon ausgeschöpft werden, ob mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfGK 19, 23 ; 19, 262 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2013 - 2 BvR 759/13 - juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
    Sie ist unzulässig, weil nicht ersichtlich ist, dass der Beschwerdeführer den Grundsatz der Subsidiarität gewahrt hat (zur insoweit bestehenden Darlegungslast vgl. BVerfGE 112, 304 ).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
    a) Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge (vgl. BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris; vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge offen.
  • BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvR 1766/12

    Widerruf einer Gnadenentscheidung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
    Der bloße Verweis des Beschwerdeführers auf seine Inhaftierung macht noch nicht plausibel, weshalb es ihm unzumutbar wäre, sich durch eine der in § 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG genannten Personen vertreten zu lassen und inwiefern die Zulassung von Herrn F. als Beistand zur Erleichterung der Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber dem Gericht angezeigt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2012 - 2 BvR 1766/12 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 1994 - 1 BvR 105/94 -, NJW 1994, S. 1272; Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Januar 2001 - 2 BvC 15/99 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
    Im Rahmen des Zumutbaren muss, soweit auf diesem Wege eine Korrektur des geltend gemachten Grundrechtsverstoßes erreicht werden kann, zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst dieser Rechtsbehelf unabhängig davon ausgeschöpft werden, ob mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfGK 19, 23 ; 19, 262 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2013 - 2 BvR 759/13 - juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe der

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris; vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge offen.
  • BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2407/10

    Rechtswegerschöpfung (Anhörungsrüge); rechtliches Gehör; Begründungspflicht

  • BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei

  • BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11

    Freiheitsgrundrecht (Richtervorbehalt im Maßregelvollzug: Einfluss und Verhalten

  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

  • BVerfG, 24.10.2012 - 2 BvR 1432/11

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

  • BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvC 15/99

    Zur Zulassung als Beistand - Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

  • OLG Hamm, 17.07.2012 - 1 Vollz (Ws) 323/12

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen wegen einer

  • BVerfG, 04.07.2016 - 2 BvR 1552/14

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Beruft sich ein Beschwerdeführer in seiner Verfassungsbeschwerde nicht auf eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, muss er aus Gründen der Subsidiarität allerdings nur dann eine Anhörungsrüge erhoben haben, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte naheliegt und zu erwarten gewesen wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer diesen Rechtsbehelf ergriffen hätten (vgl. zum Ganzen BVerfGE 134, 106 sowie zuletzt BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2016 - 2 BvR 544/16 -, juris, Rn. 4; vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2169/13 u.a. -, juris, Rn. 2, und vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 4, sowie der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2015 - 1 BvR 1528/14 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15

    Kein genereller Ausschluss der Anhörungsrüge gegenüber Endentscheidungen im

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass auch zur Wahrung der Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Entscheidung des einstweiligen Rechtsschutzes vorher gegebenenfalls eine Anhörungsrüge zu erheben (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1917/15 -, www.bverfg.de; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, www.bverfg.de) und diese regelmäßig statthaft ist.
  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1668/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer betreffend die

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; 154, 372 ; BVerfGK 13, 171 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 512/17 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1180/17

    Offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf hält Monatsfrist nicht offen

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 23.03.2016 - 2 BvR 544/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris, Rn. 4 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2015 - 2 BvR 1554/15 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2015 - 2 BvR 2087/15 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2474/15 -, juris, Rn. 3) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO offen.
  • BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

    a) Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge (vgl. zum Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 09.08.2021 - 2 BvR 1143/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

    Ob ein Anhörungsrügeverfahren auch zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hätte durchgeführt werden müssen (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfGK 19, 262 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2013 - 2 BvR 759/13 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, Rn. 4), kann demnach offenbleiben, wenn ein Gehörsverstoß jedenfalls in der Sache geltend gemacht wird.
  • BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 512/17

    Antrag auf Zulassung als Beistand und Verfassungsbeschwerde erfolglos

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvR 800/17

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung als Beistand und unzulässige

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 16.04.2018 - 2 BvR 492/18

    Ablehnung der Zulassung eines Beistandes mangels Darlegung der objektiven

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2017 - 2 BvR 800/17 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 09.02.2016 - 2 BvR 199/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aus Gründen der materiellen

  • BVerfG, 01.09.2021 - 2 BvR 1019/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung

  • LG Aachen, 16.08.2021 - 33a StVK 480/21

    Haft; Strafvollzug; Unschuldsvermutung; mit Strafbezug; ohne Strafbezug;

  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 1864/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

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